Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege durch einen anerkannten Experten in Anspruch zu nehmen.
Unterstützt werden Sie von unseren erfahrenen MitarbeiterInnen im Bereich der Körperpflege durch Hilfe in den Bereichen:
In den Bereich der Behandlungspflege gehören alle medizinischen Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von den jeweiligen ÄrztInnen verordnet werden. Dazu gehören u.a.:
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Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
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Gerne sind wir Ihnen behilflich bei:
Seit dem 1. Januar 2017 haben alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Nutzen Sie die Entlastung durch eine Alltagsbegleitung.
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