Leistungen

Mobile Pflege Schneemilch

Unsere Leistungen

Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege durch einen anerkannten Experten in Anspruch zu nehmen.

Unterstützt werden Sie von unseren erfahrenen MitarbeiterInnen im Bereich der Körperpflege durch Hilfe in den Bereichen:

  • Mobilisation, Lagern, Hilfe beim Aufstehen und Verlassen des Bettes
  • An- und Auskleiden
  • Waschen, Duschen, Baden, Teilwaschen
  • Mund- & Zahnpflege
  • Kämmen
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • pflegerische Prophylaxen
  • pflegerische Betreuung
  • und vieles mehr...

In den Bereich der Behandlungspflege gehören alle medizinischen Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von den jeweiligen ÄrztInnen verordnet werden. Dazu gehören u.a.:

  • s.c. Injektionen, d.h. in die Unterhaut (z.B. Insulin)
  • i.m. Injektionen, d.h. in den Muskel (z.B. Vitaminkomplexe)
  • Wundversorgung
  • Medikamentengabe und Überwachung (mehrfach am Tag möglich)
  • Medikamente im Tages- oder Wochendosett richten
  • Verabreichung von Augentropfen (mehrfach am Tag möglich)
  • Kontrolle von Blutdruck, Blutzucker, Puls oder Temperatur
  • Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Medizinische Einreibungen (z.B. mit Schmerzsalben)
  • s.c. Infusionsüberwachung (Infusionen durch die Haut)
  • Stomaversorgung
  • Parenterale Ernährung und Portversorgung (Ernährung über einen zentralen Venenkatheter)
  • Enterale Ernährung (Ernährung mittels einer Magensonde, auch PEG genannt)

Kontaktieren Sie uns für genauere Informationen.

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Wohnungspflege
  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • u.v.m.

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Gerne sind wir Ihnen behilflich bei:

  • Behördengänge
  • Hilfsmittelbeschaffung
  • Medikamenten-/Rezeptmanagement
  • Verordnungsmanagement
  • Organisation eines Hausnotrufgeräts

Seit dem 1. Januar 2017 haben alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Nutzen Sie die Entlastung durch eine Alltagsbegleitung.

  • Hilfe beim wöchentlichen Einkauf
  • Teilnahme am Leben durch aktive Freizeitgestaltung
  • Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  • Geschultes Fachpersonal

Kontaktieren Sie uns für genauere Informationen.

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Einsatzgebiete

  • Biberach
  • Böckingen
  • Eppingen-Richen
  • Frankenbach
  • Fürfeld
  • Gemmingen
  • Gemmingen-Stebbach
  • Kirchhausen
  • Leingarten
  • Massenbach
  • Massenbachhausen
  • Schwaigern
  • Stetten a. H.
  • Treschklingen
  • weitere Orte nach Absprache

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Was können wir für Sie tun?

* Bitte geben Sie mindestens eine dieser Kontaktmöglichkeiten an, damit wir uns schnell bei Ihnen rückmelden können.

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